Häufig gestellte Fragen

Was es mit der uVI genau auf sich hat und was das für Bewohner:innen konkret bedeutet erläutern wir in den folgenden häufig gestellten Fragen.  

Welchen Zweck hat die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)?

Warmwasser und Heizwärme verursachen im durchschnittlichen Haushalt in Deutschland die meisten CO2-Emissionen in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2021). Die monatliche Bereitstellung der Verbrauchsinformationen sorgt für mehr Transparenz der Energieverbräuche. Dies ermöglicht den Bewohnern, ihr Verbrauchsverhalten unmittelbar zu optimieren, Kosten zu sparen und damit auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Wann greift die Pflicht die uVI bereitzustellen?

Die uVI ist seit 1. Januar 2022 verpflichtend für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 2 Wohnungen, die über eine Zentralheizung verfügen, und gleichzeitig mit fernablesbaren Geräten (Walk by, Drive by) zur Verbrauchsdatenerfassung ausgestattet sind. Bis 31.12.2026 gibt es eine Verpflichtung zur Nachrüstung mit fernauslesbarer Ausstattung.

Was ist die rechtliche Grundlage der unterjährigen Verbrauchsinformation (uVI)?

Die Bereitstellung der Verbrauchsinformationen beruht auf der Energieeffizienz-Richtlinie EU 2018/2002 (EED) (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L2002). Mit dem Inkrafttreten der novellierten Heizkostenverordnung 2021 (https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR002610981.html) wurden diese Regelungen in nationales Recht umgesetzt.


Ersetzt die unterjährige Verbrauchsinformation die jährliche Heizkostenabrechnung?

Nein. Die uVI dient dazu, den Bewohnern neben der jährlichen Heizkostenabrechnung zusätzliche monatliche Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Die Bewohner erhalten damit die Möglichkeit, ihren Verbrauch regelmäßig einzusehen und basierend darauf zu senken. Die jährliche Heizkostenabrechnung ist nach wie vor erforderlich und schlüsselt neben Verbrauchsinformationen die entsprechenden Kosten auf.

Wie werden die Gateways finanziert?

Die Gateways werden in der jährlichen Heizkostenabrechnung als Miet-Gebühr oder Dienstleistungsgebühr in Umlage gebracht.

Müssen in einer Liegenschaft alle Nutzer die Kosten für die uVI bezahlen?

Sobald die Liegenschaft mit Gateways ausgestattet ist, legt der Gebäudeeigentümer/Verwalter im Portal fest, ob die gesetzliche Verpflichtung zur Zusendung der unterjährigen Verbrauchserfassung erfüllt werden soll. Die entstehenden Kosten sind gemäß Heizkostenverordnung Kosten der gesamten Liegenschaft. Bezüglich der Zusatzkosten für den Versand der uVI per Post entscheidet der Eigentümer / Verwalter, ob diese Kosten der gesamten Liegenschaft oder dem Bewohner mit Postversand zugeordnet werden.

Wie werden die Kosten für die uVI verteilt?

Die Kosten für die uVI werden durch den Messdienst in der nächsten Heizkostenabrechnung dem Nutzer zugeordnet.

Wie ist die uVI aufgebaut?

Die uVI enthält monatliche Verbrauchsinformationen zum Wärmeverbrauch für Heizung und Warmwasser. Zur Vergleichbarkeit wird der eigene Verbrauch des Vormonats sowie der letzten 13 Monate, sowie ein repräsentativer Vergleichsnutzer dargestellt. Die Vergleichswerte dienen dazu das eigene Verhalten einschätzen zu können um im Anschluss Maßnahmen zu ergreifen, die den Verbrauch senken.

Wie wird die uVI bereitgestellt?

Es bestehen die Möglichkeiten zur Bereitstellung der Verbrauchsinformationen via E-Mail oder Post. Die Hausverwaltung fragt die gewünschte Bereitstellungsmethode bei den Bewohnern an.  

Wann wird die jeweilige uVI den Bewohnern zur Verfügung gestellt?

Die Zustellung der uVI erfolgt immer in der zweiten Monatshälfte, da die Verbrauchsdaten teils erst bis Monatsmitte erhoben werden.

Lässt sich uVI abwählen?

Nein, dies ist aktuell vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Ist es möglich, die Verbräuche öfter als 1x im Monat einsehen zu können?

Dies ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Daten zu den Verbrauchswerten werden daher weiterhin geliefert.

Entsprechen die in der uVI mitgeteilten Verbräuche in kWh den Verbräuchen, die mir in der Heizkostenabrechnung berechnet werden?

Nein. Der Verordnungsgeber hat in der HKVO festgelegt, dass in der uVI lediglich die Verbräuche mitzuteilen sind, die direkt in Ihrer Wohnung verbraucht wurden. In der Heizkostenabrechnung wird der Verbrauch der gesamten Liegenschaft (inklusive der Gemeinschaftswärme / Rohrwärme) anteilig der Verbräuche in der einzelnen Nutzeinheit verteilt.

Wann sehe ich meinen Warmwasser-Verbrauch?

Warmwasser wird entweder von außerhalb bezogen oder im Gebäude selbst erzeugt. Falls es elektrisch erzeugt wird, beispielsweise mittels Boiler oder Durchlauferhitzer, wird diese Information nicht erfasst. Die zur Erzeugung des Warmwassers benötigte Energie, wird dann über die Stromrechnung abgerechnet.

Woraus ergibt sich der Verbrauch des Vergleichsnutzers?

Gemäß §6 a der Heizkostenverordnung soll ein Vergleich mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie erfolgen. Derzeitig beschäftigt sich ein DIN-Ausschuss mit der Ermittlung dieser Daten, sodass augenblicklich als Vergleichsnutzer ein repräsentativer Nutzer herangezogen wird. Zum Beispiel kann der Durchschnittsverbrauch aller Wohnungen einer entsprechenden Liegenschaft oder mehrere Liegenschaften der gleichen Nutzerkategorie dabei als Vergleichsnutzer dienen. Eine starke Abweichung des eigenen Verbrauchs zum Vergleichsnutzer kann sich in Sonderfällen z.B. aufgrund der Lage innerhalb des Hauses oder der Personenanzahl oder der unterschiedlichen Nutzung (Gewerbe / Wohnung) ergeben.

Hat meine Abweichung vom dargestellten Durchschnittsnutzer eine Auswirkung auf meine Heizkostenabrechnung?

Die dargestellte Abweichung vom Durchschnittsnutzer hat keine direkten Auswirkungen auf Ihre Heizkostenabrechnung. Abweichungen können wie im vorherigen Punkt genannt sachlich begründet sein.  

Sieht mein Nachmieter meinen Verbrauch, nachdem ich ausgezogen bin?

Nein, Nachmieter können nur die eigenen Verbräuche seit Einzug einsehen.

Ist es möglich, die Verbräuche öfter als 1x im Monat einsehen zu können?

Nein, das ist aktuell vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Wie lassen sich die Verbräuche reduzieren?

Zahlreiche Tipps zum Energiesparen sind z.B. bei der gemeinnützigen Organisation co2online (www.co2online.de/energie-sparen/) zu finden. Für eine individuelle Beratung kann die Verbraucherzentrale kontaktiert werden (www.verbraucherzentrale.de/beratung). In dem Modellvorhaben „Bewusst heizen, Kosten sparen“, das von der Deutschen Energie-Agentur (dena) durchgeführt wurde, zeigte sich, dass durch regelmäßige unterjährige Verbrauchsinformationen die Nutzer:innen ihren Verbrauch um durchschnittlich zehn Prozent reduzieren konnten.

Woraus ergibt sich der Verbrauchswerte in kWh auf der uVI?

Aufgrund von gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen Messwerte von Verbrauchsgeräten (Warmwasserzähler, Heizkostenverteiler) aus der ursprünglichen Einheit einen Wärmeverbrauch in kWh umgerechnet werden. Hierbei werden gerätespezifische Größen der Messgerätehersteller sowie gängigen Normen zur Umrechnung verwendet.

Warum weicht der in der uVI angegebene Verbrauchswert von dem ab, der vom Messgerät angezeigt wird?

Der in der uVI angegebene Verbrauch beruht auf den Messwerten der Verbrauchsgeräte. Der Gesetzgeber erfordert die Angabe in Kilowattstunden (kWh). Da sich die Art der Berechnung von der der Heizkostenabrechnung (Kostenverteilrechnung) unterscheidet, können sich Unterschiede ergeben. Die Verbrauchswerte der uVI dienen dabei lediglich der Optimierung des Heizverhaltens und werden nicht zur Berechnung der Kosten genutzt.

Wovon ist der monatliche Wärmeverbrauch abhängig?

Der Wärmeverbrauch jeder Wohnung ist stark vom eigenen Verhalten und vom energetischen Zustand des Gebäudes abhängig. Entscheidend ist auch der Standort (freistehend, Reihenhaus). Darüber hinaus haben auch die Lage der Wohnung innerhalb des Hauses, die Personenanzahl pro Wohnung und deren Anwesenheiten einen Einfluss auf den Wärmeverbrauch.

Welche Daten werden im Rahmen der Fernablesung erfasst und übermittelt?

Um die monatlichen Verbrauchsinformationen bereitstellen zu können, werden Daten erfasst und gesendet, die bereits regelmäßig von den Messgeräten im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung erfasst werden. Die Änderung besteht darin, dass die erforderlichen Werte im Rahmen der uVI monatlich bereitstehen müssen.

Wie wird mit den Daten umgegangen?

Persönliche Daten sowie Verbrauchsdaten werden entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt. Die Verbrauchsdaten werden sicher verschlüsselt und über ein eigenständiges Funknetz gesendet. Unsere Geräte gewähren hohe Datensicherheit.  Mehr dazu unter Datenschutz.